Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA):
Kassenärztliche Vergütung für Ärzte und Psychotherapeuten geregelt
Ab Anfang dieses Jahres können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen ein Honorar erhalten für
a) eine Verordnung von „dauerhaft aufgenommenen“ DiGAs und
b) Betreuungsleistungen in Zusammenhang mit der Anwendung von DiGAs.
Der Bewertungsausschuss hat kürzlich dafür zwei extrabudgetär vergütete Gebührenordnungspositionen verabschiedet, die bis 31. Dezember 2022 befristet sind:
a) GOP 01470
Erstverordnung einer DiGA aus dem Verzeichnis, 18 Punkte/2 Euro
b) GOP 01471
Verlaufskontrolle/Auswertung einmal im Behandlungsfall, 64 Punkte/7,12 Euro
Bei der zweiten GOP 01471 gibt es bisher nur eine Regelung speziell für die DiGA „somnio“ zur Behandlung von Schlafstörungen.
Für zahlreiche weitere Details wird auf die entsprechende Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verwiesen:
KBV - Verordnung von Gesundheits-Apps: Vergütung geregelt
https://www.kbv.de/html/1150_51239.php